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Amazon, die Festplattenabgabe und der freie Warenverkehr in der EU


Im Dezember 2013 wollte ich mir eine externe Festplatte für Backup-Zwecke besorgen. Einfach nur damit ich meine Daten und die immer umfangreichere Fotosammlung die seit der neuen Nikon Spiegelreflexkamera immer mehr anwächst sinnvoll regelmäßig sichern kann. Die günstigste Platte die ich gerne gehabt hätte wollte ich dann bei Amazon bestellen, nach dem Gang zur Kassa aber dann die Fehlermeldung

Bitte beachten Sie: Seagate Expansion Desktop Externe Festplatte kann nicht an die ausgewählte Adresse versandt werden


Grundsätzlich hat mich natürlich geärgert dass mir die Festplatte vorgeschlagen wurde und ich sie in den Einkaufswagen legen konnte.

Darum hab ich natürlich bei Amazon nachgefragt und eine freundliche Antwort erhalten. Die Punkte konnten zwar nicht behoben werden aber ich wurde auf einen leicht zu übersehenden Hinweis zum Versand bei der Produktbeschreibung aufmerksam gemacht:

Versandinformation: Dieser Artikel kann bei Verkauf und Versand durch Amazon leider nicht nach Österreich versandt werden.


Die Begründung warum nicht nach Österreich geliefert wird gab es dann erst in einer zweiten Anfrage. Hier wurde auf folgendes verwiesen (Auszug):

... Produkte, mit denen urheberrechtlich geschütztes Material vervielfältigt oder wiedergegeben werden kann, unterliegen in der Regel einer Urheberrechtsabgabe, die Amazon grundsätzlich in Deutschland abführt.

Derzeit steht eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs aus, ob neben oder anstatt dieser Abgabe in Deutschland auch eine Abgabe an österreichische Verwertungsgesellschaften abzuführen ist. Amazon hat sich entschieden, die Mehrzahl der betroffenen Produkte bis zur Klärung dieser Frage nicht nach Österreich zu exportieren ...


Mit dieser Aussage kann ich zwar den Standpunkt des Online-Händlers verstehen aber mich ärgert hier natürlich viel mehr dass eine bürokratische Hürde innerhalb der Europäischen Union den freien Warenhandel blockiert. Das zeigt für mich eher eine schlechte Umsetzung des Urheberrechtes durch unserer Politik und der Verwertungsgesellschaften (Zum Beispiel die Austro Mechana) auf. Österreich ist schon seit 1995 Mitglied der EU, da wird man sich doch schön langsam darauf einstellen können Politik innerhalb der EU zu betreiben mit der Gesetze im Sinne der Bürger richtig umgesetzt werden - nicht so halbfertige Dinge. Ich dachte die Zollunion hat den Vorteil dass der Handel zwischen verschiedenen Mitgliedstaaten nicht durch Zölle oder gleichwirkende Abgaben behindert wird.

Dass ich persönlich die Festplattenabgabe per Se nicht gut finde lasse ich mal noch außen vor - das wäre ja der nächste Punkt zum Ärgern.


Info zum Verfahrensstand auf der Seite der WKO

Etwas mehr Info zur Festplattenabgabe findet man auf Seiten der WKO. Natürlich auch bei diversen Künstlervereinigungen, aber diese Seite trifft eher meine Einstellung.




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